Umweltpolitische Vorgaben

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Aktuell werden weltweit Gesetze erlassen, die auf Basis eines definierten Flottenverbrauchs die zu erwartende Luftverschmutzung des gefertigten Fahrzeugprogramms limitieren. Die EU-Kommission plant, den Treibstoffverbrauch und damit die Kohlendioxidemissionen von Neuwagen bis zum Jahr 2020 im Durchschnitt auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Jedes Gramm, das darüber liegt, wird mit einer hohen Strafsteuer versehen. Und hohe Kosten sind schlecht für die Verkäufe.

Vorreiter in Sachen Umweltschutzgesetzgebung sind die USA: hier wurden im Rahmen des Clean Air Act kurz- und mittelfristig schmerzhafte Vorgaben erlassen, startend im Nutzfahrzeugsektor teilweise sogar schon mit Bezug auf das Modelljahr 2012, der Pkw-Bereich folgt wenig später.

Die Softwarelösungen der flexis AG unterstützen die Unternehmen auch in diesen komplexen Thematiken. So werden beispielsweise die Flottenverbrauche in den einzelnen Planungshorizonten berechnet und der Gesetzgebung gegenüber gestellt. So kann planerisch frühzeitig reagiert werden, wenn sich über die Transparenz der Verbrauchsentwicklung Trends mit negativen Auswirkungen erkennen lassen.

Aber auch Rohstoffverbrauche, beispielsweise die Verwendung seltener Edelmetalle, oder der Energieverbrauch, der zur Umsetzung des geplanten Produktionsprogramms erforderlich ist, kann entsprechend berechnet oder eine strategische, kostengetriebene Vorgabe als Restriktion behandelt werden.